Innerhalb des geschriebenen Rechts gibt es verschiedene Rechtsquellen mit unterschiedlicher Rangordnung. Sie unterscheiden sich nach der Art ihres Zustandekommens. Während bei der Verfassung und bei den Gesetzen die Stimmbürger ein grosses Mitspracherecht haben, werden die Verordnungen von der Regierung (= Exekutive) bzw. von einer Verwaltungsstelle erlassen.
- Die Verfassung
– Sie ist der wichtigste Gesetzeserlass jedes Staates und bildet das Fundament der Gesetzgebung. In der Schweiz gibt es neben der Bundesverfassung (BV) noch 26 Kantonsverfassungen (KV).
– Die Verfassung regelt die wichtigsten Gebiete lediglich in den Grundzügen und nicht etwa in allen Einzelheiten (z.B. Art. 64 der Bundesverfassung: “Dem Bund steht die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Handelsrechts zu.”)
- Die Gesetze
– Sie führen die Verfassungsartikel näher aus. Alle Gesetze – Bundesgesetze und kantonale Gesetze – werden vom Parlament, aufgrund der Verfassung, erlassen; sie müssen also eine verfassungsmässige Grundlage haben;
– z.B. das ganze Obligationenrecht ist ein Bundesgesetz und führt den Art. 64 der Bundesverfassung näher aus.
- Die Verordnungen
– Sie enthalten nähere Ausführungen (Einzelheiten) zu den Gesetzen im Sinne von Wegleitungen und Vorschriften und regeln den Vollzug der Gesetze. Die Verordnungen müssen aber eine ausdrückliche Grundlage in einem Gesetz haben und werden in der Regel von der Regierung (= Exekutive) erlassen;
– z.B. die Verordnung über das Handelsregister führt die Art. 927 ff. des Obligationenrechts näher aus.
Der grösste Teil des geschriebenen Rechts besteht aus Einzelerlassen, aus einzelnen Gesetzen und Verordnungen. Dies führt dazu, dass zum gleichen Rechtsproblem sehr viele Einzelerlasse bestehen, was den Überblick erschwert. Deshalb sind Kodifikationen anzustreben, d.h. umfassende Gesetze, welche ein grosses Rechtsgebiet umfassen und nach systematischen Grundsätzen ordnen, wie z.B. das OR, das ZGB, das StGB, das SchKG. Bedeutsam sind denn auch Gesetzessammlungen, worin alle staatlichen Erlasse der Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsstufe nach Gebieten zusammengefasst werden.
Wenn jemand in einer Gemeinde ein Bauwerk errichten will, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die aber aus verschiedenen Rechtsquellen stammen und zusammengetragen werden müssen. Selbstverständlich sind Unterschiede von Kanton zu Kanton sowie von Gemeinde zu Gemeinde möglich: Das kantonale Planungs- und Baugesetz, der Zonenplan der Gemeinde, das Baureglement der Gemeinde, das Reglement über die Kanalisation, das Reglement über den Wasseranschluss, das Bundesgesetz über den Zivilschutz in Sachen Zivilschutzraum.



