Die gerichtliche Praxis

Gerichtsentscheide können für die Beurteilung gleicher oder ähnlicher Rechtsprobleme wertvolle Anhaltspunkte geben. Besondere Bedeutung kommt den Bundesgerichtsentscheiden zu, welche vielfach wegweisend, aber nicht unumstösslich sind. Vor allem die untergeordneten Gerichte legen ihren Entscheiden oft die Urteile übergeordneter Gerichte zugrunde. Für die Bundesgerichtsentscheide (BGE) gibt es eine amtliche Sammlung (Judikatur).

Die richterliche Rechtsfindung

Ein Gesetz kann unmöglich alle Einzelfälle des Lebens regeln; es gibt daher immer wieder Lücken in der Rechtsordnung. In solchen Situationen muss der Richter so entscheiden, wie wenn er selbst der Gesetzgeber wäre. Er folgt dabei bewährter Lehre und Überlieferung und trifft seinen Entscheid aufgrund von objektiven und sachlichen Erwägungen, so dass seine Lösung möglichst angemessen, den Verhältnissen und Umständen angepasst erscheint (richterliches Ermessen).

Was Wald ist, weiss jedermann. Strittig ist jedoch, ab welcher Grösse eine Parzelle Land als Wald gilt und nicht mehr abgeholzt werden darf. Hier ist es die Aufgabe des Richters, im Sinne des Gesetzes eine angemessene Lösung zu finden. Eine solche Antwort kann lauten: „Als Wald gilt jede mit Waldbäumen oder Sträuchern bestockte Fläche, die, unabhängig von der Grösse des Ertrages, Holz erzeugt oder geeignet ist, Schutz- oder Wohlfahrtswirkung auszuüben und mindestens 100 m2 misst.“

Das Strassenverkehrsgesetz sieht den Entzug des Führerausweises u.a. bei schwerer Gefährdung des Verkehrs vor. Was als „schwere Gefährdung“ gilt, haben die Richter zu bestimmen (z.B. bei Rotlicht über die Kreuzung, Rechtsüberholen auf Autobahnen).

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet bei der Bestrafung zwischen einem leichten und einem schweren Fall. Was gilt nun beim Drogenhandel als „schwerer Drogenfall“? Das Bundesgericht hat im Jahre 1983 die Grenzwerte u.a. bei 12 g Heroin, 18 g Kokain oder 4 kg Haschisch festgelegt.