Rechtsmittel richtig erheben

Einsprachen oder Rekurse müssen innerhalb einer bestimmten Frist bei einer bestimmten Stelle erhoben werden. Auch an den Inhalt werden gewisse Anforderungen gestellt. Jede Verfügung wird mit einer Rechtsmittelbelehrung ergänzt (meistens am Schluss des Dokumentes). Sie ist eine Art Anleitung für das Rechtsmittel.

Diese Verfügung kann innert 14 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung mit Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, angefochten werden. Der Rekurs ist schriftlich einzureichen. Er muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Er ist zu unterzeichnen. Die angefochtene Verfügung und allfällige weitere Belege sind beizulegen (Art. 40 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRP).

Reicht man sein Rechtsmittel innert Frist bei einer falschen Behörde ein, entstehen einem dadurch keine Nachteile. Es gilt als erhoben und wird automatisch an die richtige Behörde weitergeleitet.

 

In inhaltlicher Hinsicht

In zeitlicher Hinsicht

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