Rechtsverweigerungsbeschwerde

Mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde kann man sich bei der nächsthöheren Behörde beschweren, dass die zuständige Behörde die Rechtsanwendung ungerechtfertigt verzögert oder sich ausdrücklich weigert, eine Verfügung zu erlassen.

Sie reichen am 2. Mai ein Baugesuch ein. Am 15. Juli schauen Sie bei der Gemeinde vorbei und sehen, dass das Couvert immer noch ungeöffnet auf dem Schreibtisch des Bauverwalters liegt. Als Sie ihn darauf ansprechen erklärt er, dass er sich dem Gesuch nach seinen Sommerferien widme. Er sei Mitte September wieder zurück.