In zeitlicher Hinsicht

Die Rechtsmittelbelehrung nennt die genaue Frist, innert derer das Rechtsmittel zu erheben ist. Die Einhaltung dieser Frist ist elementar. Auf zu spät eingereichte Rechtsmittel wird nicht eingetreten.

Die Frist gilt als eingehalten, wenn das Dokument der Post am 12. Februar übergeben wurde. In Ausnahmefällen kann es vor 24.00 Uhr mit einem Zeugen in den Briefkasten der Post oder der Gemeinde geworfen werden.

Im Baubewilligungsverfahren wird auf Antrag eine einmalige Nachfrist von 14 Tagen für Antragstellung und Begründung der Einsprache angesetzt. Viele Anwälte nutzen diese Möglichkeit aufgrund der hohen Arbeitsbelastung (Art. 153 Abs. 4 PBG).

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