Das Baurecht enthält Rechtsnormen über das Bauen, d.h. Vorschriften, welche die Errichtung, den Bestand, die Veränderung sowie die Nutzung von Bauten und Anlagen betreffen.
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) fasst die Normen des Raumplanungsrechts (Ortsplanung) sowie des Baurechts (Baupolizeirecht) zusammen. Sodann enthält es Bestimmungen über den Natur- und Heimatschutz.
Das Baureglement einer Gemeinde enthält unter Vorbehalt der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons die Bauvorschriften für das gesamte Gemeindegebiet. Zusammen mit dem Zonenplan bildet es die Grundordnung in jeder Gemeinde, die auch als Rahmennutzungsplan bezeichnet wird.
In den Baureglementen finden sich typischerweise Bestimmungen zu den Zuständigkeiten, die Regelbauvorschriften zu den einzelnen Zonen, Details zur Messweise und Definitionen, Vorschriften zur Konstruktion und Gestaltung, Hygienevorschriften oder Vorgaben zum Bauvorgang und der Baukontrolle. Viele Reglemente enthalten mittlerweile übersichtliche Tabellen und Skizzen, die die rechtlichen Grundlagen anschaulich zusammenfassen.

Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Baureglement zu erlassen. Die Stadt St. Gallen verwendet den Begriff „Bauordnung“.
Die Baureife setzt voraus, dass eine hinreichende Erschliessung besteht. Auch auf einem erschlossenen Land darf aber (noch) nicht gebaut werden, wenn planungsrechtliche (z.B. Pflicht zum Erlass eines Sondernutzungsplanes) oder polizeiliche Gründe (z.B. Hangrutsch) entgegenstehen.