Das Baurecht enthält Rechtsnormen über das Bauen, d.h. Vorschriften, welche die Errichtung, den Bestand, die Veränderung sowie die Nutzung von Bauten und Anlagen betreffen.
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) fasst die Normen des Raumplanungsrechts (Ortsplanung) sowie des Baurechts (Baupolizeirecht) zusammen. Sodann enthält es Bestimmungen über den Natur- und Heimatschutz.
