Geschichte

Der Kanton St. Gallen hat im Jahr 1972 sein erstes Baugesetz erlassen. Im Laufe seiner rund 40-jährigen Geschichte wurde das Regelwerk sieben Mal einer Teilrevision unterzogen. Der Kantonsrat beauftragte die Regierung im Jahre 2005 ein neues Baugesetz zu erarbeiten. Die Totalrevision sollte primär zwei Ziele verfolgen: Einerseits sollte das neue Gesetz spürbare materielle und verfahrensmässige Vereinfachungen herbeiführen, anderseits sollte die Eigenverantwortung des Bauherrn gestärkt werden.

Nach einem mehr als zehn Jahre dauernden Prozess traten das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2017 hat der Kanton St. Gallen ein zeitgemässes neues Planungs- und Baugesetz (PBG).