Übergangsrecht

Wenn ein Gesetz überarbeitet oder durch ein neues Gesetz ersetzt wird, können sich Fragen stellen, die nicht selten sehr komplex sind. Der Gesetzgeber regelt solche Fragen mit übergangsrechtlichen Bestimmungen.

Ich habe am 20. September 2017 ein Baugesuch eingereicht und am 14. Oktober 2017 noch keine Baubewilligung erhalten. Welches Gesetz gilt für die Baubewilligung? Das alte Baugesetz oder das neue PBG?

Gemäss Art. 173 PBG werden die bei Vollzugsbeginn des PBG hängigen Baubewilligungsverfahren nach jenem Recht beurteilt, welches im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheids der Baubewilligungsbehörde Gültigkeit hat (also nach dem PBG).

Weiter enthält das PBG Regelungen, die nicht seit dem 1. Oktober 2017 anwendbar sind, sondern zuerst noch in den kommunalen Rahmennutzungsplänen (Zonenplan und Baureglement) umgesetzt werden müssen.

Das PBG regelt in Art. 14 die Arbeitszonen. Wenn der Rahmennutzungsplan einer Gemeinde diese Zone noch nicht kennt, ist dieser Artikel in der Gemeinde auch nicht anwendbar.

Die Gemeinden haben bis am 1. Oktober 2027 Zeit, ihre Rahmennutzungspläne an das neue Recht anzupassen. Einige Gemeinden haben die Umsetzungsarbeiten bereits abgeschlossen, andere erst gestartet.

Übersicht Bund, Kanton, Gemeinde

Das Bau- und Umweltrecht ist geprägt von zahlenreichen Gesetzen und Verordnungen auf allen drei Stufen. Die für uns wichtigsten lassen sich wie folgt darstellen:

Mit jeder Stufe nimmt der Detaillierungsgrad der Erlasse zu. Auf Bundesebene werden oft Grundsätze definiert, das kantonale Planungs- und Baugesetz interpretiert diese für den ganzen Kanton und die Gemeinden regeln die Details parzellenscharf.

–  Gemäss Art. 22 Raumplanungsgesetz ist es eine Voraussetzung für die Baubewilligung, dass die geplanten Bauten und Anlagen der Zone entsprechen (mehr sagt der Artikel nicht dazu).

–  Ab Art. 12 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden die verschiedenen Zonen definiert. Gemäss Art. 13 sind in Wohn-/Gewerbezonen neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.

–  Die Baureglemente der Gemeinden legen die genauen Gebäudemasse für die einzelnen Zonen fest. In der Stadt St. Gallen gibt es beispielsweise sechs verschiedene Wohn-Gewerbe-Zonen und für jede wird Geschosszahl, Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Gebäudetiefe sowie der grosse und kleine Grenzabstand definiert.