Wenn ein Gesetz überarbeitet oder durch ein neues Gesetz ersetzt wird, können sich Fragen stellen, die nicht selten sehr komplex sind. Der Gesetzgeber regelt solche Fragen mit übergangsrechtlichen Bestimmungen.
Ich habe am 20. September 2017 ein Baugesuch eingereicht und am 14. Oktober 2017 noch keine Baubewilligung erhalten. Welches Gesetz gilt für die Baubewilligung? Das alte Baugesetz oder das neue PBG?
Gemäss Art. 173 PBG werden die bei Vollzugsbeginn des PBG hängigen Baubewilligungsverfahren nach jenem Recht beurteilt, welches im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheids der Baubewilligungsbehörde Gültigkeit hat (also nach dem PBG).
Weiter enthält das PBG Regelungen, die nicht seit dem 1. Oktober 2017 anwendbar sind, sondern zuerst noch in den kommunalen Rahmennutzungsplänen (Zonenplan und Baureglement) umgesetzt werden müssen.
Das PBG regelt in Art. 14 die Arbeitszonen. Wenn der Rahmennutzungsplan einer Gemeinde diese Zone noch nicht kennt, ist dieser Artikel in der Gemeinde auch nicht anwendbar.
Die Gemeinden haben bis am 1. Oktober 2027 Zeit, ihre Rahmennutzungspläne an das neue Recht anzupassen. Einige Gemeinden haben die Umsetzungsarbeiten bereits abgeschlossen, andere erst gestartet.

