Das Bau- und Umweltrecht ist geprägt von zahlenreichen Gesetzen und Verordnungen auf allen drei Stufen. Die für uns wichtigsten lassen sich wie folgt darstellen:

Mit jeder Stufe nimmt der Detaillierungsgrad der Erlasse zu. Auf Bundesebene werden oft Grundsätze definiert, das kantonale Planungs- und Baugesetz interpretiert diese für den ganzen Kanton und die Gemeinden regeln die Details parzellenscharf.
– Gemäss Art. 22 Raumplanungsgesetz ist es eine Voraussetzung für die Baubewilligung, dass die geplanten Bauten und Anlagen der Zone entsprechen (mehr sagt der Artikel nicht dazu).
– Ab Art. 12 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden die verschiedenen Zonen definiert. Gemäss Art. 13 sind in Wohn-/Gewerbezonen neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.
– Die Baureglemente der Gemeinden legen die genauen Gebäudemasse für die einzelnen Zonen fest. In der Stadt St. Gallen gibt es beispielsweise sechs verschiedene Wohn-Gewerbe-Zonen und für jede wird Geschosszahl, Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Gebäudetiefe sowie der grosse und kleine Grenzabstand definiert.
