Das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) definieren folgende Strategie unserer Abfallpolitik:
- Vermeidung soweit möglich
- Verwertung soweit möglich
- Umweltverträgliche Entsorgung
- Inertstoffdeponien: schadstofffreie Materialien (Beton, Glas, unverschmutztes Erdreich)
- Reststoffdeponien: schwermetallreiche Materialien, geringe organische Anteile (Filterasche, Rauchgasreinigungsrückstände). Hohe Anforderungen an Deponie.
- Reaktordeponien: Chemische und biologische Prozesse. Gase werden aufgefangen und behandelt. Grösstes Risikopotential.
Wichtig zu wissen ist: Unverschmutzter Aushub gilt als Abfall und ist in erster Linie zu verwerten auf der Baustelle als Rohstoff, zur Wiederauffüllung oder für Terrainveränderungen. Der Überschuss gehört auf Inertstoffdeponien oder bewilligte Ablagerungen.
