Zonenkonformität

Die Erteilung einer Baubewilligung setzt voraus, dass die Bauten und Anlagen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen. Das Vorhaben muss einen funktionellen Zusammenhang mit dem Zonenweck aufweisen und das zonenspezifische Immissionsmass darf nicht überschritten werden.

Das Planungs- und Baugesetz (PBG) zählt die einzelnen Zonen auf und konkretisiert sie. Die Gemeinden können die Zonen in ihren Zonenplänen ausscheiden.