Seit dem 1. Oktober 2017 gilt, bis auf die beschriebenen Ausnahmen, das neue PBG. Das für diesen Unterricht verwendete PBG verdeutlicht mit Farben:
- Gelb: Diese Artikel gelten ab 1. Oktober 2017, unabhängig davon, ob die Gemeinde ihre Instrumente angepasst hat oder nicht
- Grün: Diese Artikel gelten, sobald die Gemeinde ihre Instrumente angepasst hat
Dieser Unterschied ist zentral und muss bekannt sein. In der Praxis ist immer zuerst zu prüfen, ob die Gemeinde ihren Rahmennutzungsplan bereits an das neue Recht angepasst hat.
